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Im Zusammenhang mit der Importabwicklung von Waren bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Zollanmeldung zum freien Verkehr (Importverzollung)
  • Rückwarenabfertigung/ Wiedereinfuhr von Waren/ Reimport
  • Zollanmeldung für Übersiedlungsgut
  • Zollanmeldung zur aktiven Veredelung
  • Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung
  • Zolllager / Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren
  • T1-Versandverfahren
  • Summarische Anmeldung (=SumA)
  • Wiedereinfuhr nach passiver Veredelung

 

Der internationale Handel, auch Außenhandel genannt, ist ein grenzüberschreitender Verkehr von Waren und Dienstleistungen und hat eine große wirtschaftliche, soziale und politische Bedeutung. Er stärkt den Wettbewerb zwischen Herstellern und fördert Innovationen. Alle Waren, die Sie aus einem Drittland einführen möchten, müssen durch den Zoll abgefertigt werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

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Voraussetzungen für ein Importgeschäft

Grundsätzlich werden folgende Dokumente benötigt: Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt oder Eintragung ins Handelsregister, Beantragung einer EORI-Nummer; Aufenthaltsgenehmigung, die auch die Ausübung einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit zulässt (bei Bürgern aus Nicht-EU-Staaten).

Einschränkungen bei der Einfuhr

Es ist zu prüfen, ob die einzuführenden Waren nicht unter Verbote oder Beschränkungen fallen; im Fokus steht der Schutz der gefährdeten Bereiche – der öffentlichen Ordnung, der Umwelt, der menschlichen Gesundheit, der Tier- und Pflanzenwelt, des Kulturgutes und der gewerbliche Rechtsschutz. Außerdem ist es zu prüfen, ob die zu importierenden Waren genehmigungspflichtig sind und evtl. länder- oder personenbezogene Einschränkungen vorliegen.

Einfuhrabgaben

Einfuhrabgaben entstehen bei der Abfertigung von Waren zum zollrechtlich und steuerrechtlich freien Verkehr. Durch die Erhebung von Zollabgaben wird die inländische Wirtschaft gesichert. Man unterscheidet zwischen Mengenzoll, Wertzoll und Mischzoll. Der Mengenzoll, auch spezifischer Zoll genannt, wird nach spezifischen Größen, wie das Gewicht, die Fläche, das Volumen der Alkoholgehalt, berechnet. Beim Wertzoll handelt es sich um Abgaben, die sich nach einem festgelegten Prozentsatz des Zollwerts einer Ware bemessen. Mischzoll ist eine Kombination des Wertzolls und des Mengenzolls. Neben den Regelzollsätzen ist es prinzipiell mit folgenden Einfuhrabgaben zu rechnen: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern (Kaffee, Alkohol, Tabakwaren, Mineralölerzeugnisse), Antidumpingzölle und Zölle für bestimmte Agrarerzeugnisse.

Präferenzabkommen

die Europäische Union hat mit einigen Ländern bzw. Ländergruppen ein Präferenzabkommen abgeschlossen. Bei der Vorlage entsprechender Präferenzdokumente, wie z. B. EUR.1, A.TR oder Ursprungserklärung auf der Rechnung, werden die Waren zu einem Zollsatz gleich Null oder einem niedrigeren Zollsatz verzollt.

Ermittlung der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummern, auch statistische Warennummern oder HS-Codes genannt, dienen der eindeutigen Kennzeichnung der Waren und werden sowohl importseitig als auch exportseitig bei den Behörden gemeldet. Es wird empfohlen, die Zolltarifnummer noch vor der Bestellung der Waren zu prüfen – für die Feststellung bzw. Klärung der Einfuhrvorschriften /-verbote/ -vorbehalte und für die Sicherstellung der Kalkulationsbasis.

Zollanmeldung

die aus einem Drittland (weiter lesen...) stammenden Nicht-Unionswaren (weiter lesen...) werden zu einem Zollverfahren angemeldet und von der Zollstelle überlassen. Erst dann darf der Beteiligte über diese Waren verfügen. Grundsätzlich ist die Zollanmeldung im elektronischen Verfahren abzugeben. Der Anmelder trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, für die Richtigkeit, Gültigkeit und Echtheit der angemeldeten Sendungsunterlagen. Außerdem ist er für die Erfüllung aller etwaiger Verpflichtungen, die sich aus dem angemeldeten Zollverfahren ergeben, verantwortlich. Die Wahl des Zollverfahrens hängt insbesondere davon ab, zu welchem Zweck die Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union eingeführt werden.

Dokumente für die Importverzollung

Für die Importverzollung von Waren werden grundsätzlich folgende Dokumente benötigt:

  • Handelsrechnung mit den grundlegenden Angaben, wie Namen und Anschriften der Vertragspartner, Ort und Datum der Ausstellung, vereinbarte Liefer- und Zahlungsbedingungen, Bezeichnung, Menge und Preis der Ware.
  • Zollwertanmeldung D.V.1 – enthält folgende Angaben: Lieferbedingung, Rechnungspreis, evtl. Umrechnungskurs, Verbundenheit von Käufer und Verkäufer, Einkaufsprovision und weitere Kosten (Lade- und Behandlungskosten, Kosten für die Versicherung, Beförderung etc.)
  • Beförderungsdokumente - Bill of Lading (=Konnossement), Luftfrachtbrief, CMR, Multimodal transport document – sind ebenso für die Verzollung relevant
  • Präferenzdokumente – EUR.1, EUR-MED, A.TR, Ursprungserklärung auf der Rechnung
  • Sonstige Dokumente - Einfuhrgenehmigungen und –Lizenzen, Überwachungsdokumente, Zeugnisse und Bescheinigungen.

Unten finden Sie die einzelnen Begriffe, kurz und einfach erklärt:

Importabwicklung – unter Importabwicklung versteht man eine Reihe diverser Maßnahmen, die mit der Einfuhr von Waren verbunden sind. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem Erstellung der notwendigen Zolldokumente und Erledigung aller Einfuhrformalitäten.

Importverzollung – Zollabfertigung einer Importsendung. Dabei werden die Waren in ein bestimmtes Zollverfahren überführt und mögliche Einfuhrabgaben entrichtet.

Verzollung – der Begriff wird oft im Zusammenhang mit der Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr verwendet. Nach der Zahlung der Einfuhrabgaben und der Überlassung vom Zoll werden die Nicht-Unionswaren zu Unionswaren.

Zolllager - Ein Zolllager ist ein Warenlager, in dem Waren unversteuert und unverzollt zwischengelagert werden. Diese Lager werden vom Zoll zugelassen und überwacht. Das Zolllager wird hauptsächlich durch das Verfahren bestimmt und nicht durch den physischen Ort. Deshalb spricht man vom Zolllagerverfahren.

Zollservice – eine Dienstleistung, die von einer Zollagentur angeboten wird. Ein Zollagent, auch als Customs Broker (US) oder Customs Agent (EU) bezeichnet, übernimmt die Zollanmeldung von Waren im Auftrag eines Wirtschaftsbeteiligten. Eine Zollagentur steht oft in engem Kontakt zu den Zollbehörden und anderen Institutionen (z. B. IHK, BAFA, BLE) und hat meistens weitere logistische Serviceleistungen im Angebot.

 

Bei weiteren Fragen zu unserem Zollservice stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!