Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen im Bereich Büro- und Zollservice:
- Intrastat-Meldung
- Erstellung von CMR Frachtbrief
- Unverbindliche Zolltarifauskunft bzw. Beantragung der vZTA
- Unterstützung bei der Beantragung von Genehmigungen und Lizenzen
- Anträge auf Erstattung oder Nacherhebung von Einfuhrabgaben
- Beantragung der EORI-Nummer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Kfz
- Büroservice (auf Anfrage): Sachbearbeitung, Büroorganisation, Datenerfassung, Datenpflege, Aktenaufwertung etc.
EORI-Nummer
Die EORI-Nummer (Economic Operators‘ Registration and Identification) ersetzt die deutsche Zollnummer und dient der Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten. Sie ist seit dem 1. Juli 2009 Voraussetzung für die zollrechtlichen Handlungen in der EU. Als Wirtschaftsbeteiligte werden Personen bezeichnet, die hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit die durch die zollrechtlichen Vorschriften abgedeckten Tätigkeiten zum Gegenstand haben. Wenn ein zollrechtlich relevanter Vorgang im EU-Zollgebiet nicht in Verbindung mit einer Geschäftstätigkeit steht, meistens bei Einfuhr durch Privatpersonen, ist die Verwendung der EORI-Nummer nicht erforderlich. Bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren sind Privatpersonen zur Angabe der EORI-Nummer verpflichtet, wenn diese im Verwaltungsverfahren beim BAFA erforderlich ist.
Intrastat-Meldung
Intrastat-Meldungen werden zur Registrierung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft verwendet. Unternehmen melden an das Statistische Bundesamt Warenversendungen und –eingänge. Die Abgabe der Meldungen ist verbindlich und erfolgt in elektronischer Form. Das gilt auch für die Geschäfte ohne Eigentumsübertragung, wie z. B. Leasing oder Miete. Meldepflichtig sind Warensendungen, deren jährliche Wertgrenze von 500.000 Euro für die Versendung und 800.000 Euro für den Eingang überschritten wird.
CMR-Frachtbrief
CMR (von französisch Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route = Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) ist ein internationaler Vertrag über internationale Transporte auf dem Landtransportweg. In der CMR sind Rechte und Pflichten sowie Haftung aller Vertragsparteien festgelegt. Der CMR-Frachtbrief besteht aus drei Originalausfertigungen, die sowohl vom Frachtführer als auch vom Absender unterschrieben werden müssen.
Der Frachtbrief hat drei wichtige Funktionen:
- Begleitpapier/ Informationsträgerfunktion – der Absender informiert alle Beteiligten über die Sendungseigenschaften und den Frachtführer über Vorgehensweise, falls es zu Beförderungshindernissen kommt
- Beweisfunktion – Nachweis über den Abschluss und den Content des Beförderungsvertrages
- Quittungsfunktion – Übernahmevorgang wird bescheinigt, bestimmte Angaben der Sendung, wie Menge, Zeichen oder äußerer Zustand, werden vermerkt.
Sie können gerne unsere Zollagentur in Berlin auch online kontaktieren.